Folgende Erlaubnisscheine können bei den Ausgabestellen erworben werden:
Voraussetzungen für den Erwerb
Der staatliche Fischereischein ist Voraussetzung für den Erwerb einer Fischereikarte. Siehe Sonderbestimmungen für Gastangler/Urlauber und Ausländische Urlauber.
Eine Karte vom Königssee bis zur Landesgrenze:
Nur noch eine Fliesswasserkarte für die gesamte Strecke der Königsseer- und Berchtesgadener Ache, vom Königssee bis zur Landesgrenze (Achtung unterschiedliche Befischung - Spinn- und Fliegenfischen beachten!).
Fischereiordnung als PDF:
Fischereiordnung (360KB)
Preise:
Tageskarte ca. € 21,00 zzgl. € 1,00 Schreibgebühr
Wochenkarte (5 Fischereitage innerhalb 7 Tagen) ca. € 82,00 zzgl. € 1,00 Schreibgebühr.
Pro Tag und Gewässerstrecke kann nur ein Erlaubnisschein verwendet werden.
Mindestmaße:
Bach- und Regenbogenforelle: 28 cm
Bach- und Seesaibling: 26 cm
Äsche: 45 cm
Aalrutte 30 cm
Bedingungen:
Saison:
Hintersee ab 1. April (bis 22.April nur mit der Hegene) bis 30. September.
Obere, Mittlere und Untere Strecke ab 16. April bis 30. September.
Ramsauer Ache ab 16. April. bis 30. September.
Bischofswieser Ache - Nur Jahreskarten und nur Fliegenfischen.
Die Saisontermine der Mitglieder des Fischereivereins weichen in einigen Gewässern und Strecken ab!
Fischzeiten vom Tagesanbruch (frühestens 5 Uhr) bis Einbruch der Dunkelheit.