Folgende Erlaubnisscheine können bei den Ausgabestellen erworben werden:
Voraussetzungen für den Erwerb
Der staatliche Fischereischein ist Voraussetzung für den Erwerb einer Fischereikarte.
Unter diesem Link sind unten auch die Sonderbestimmungen für Gastangler/Urlauber und Ausländische Urlauber aufgeführt.
Bei den Ausgabestellen können Sie die Fischereierlaubnisscheine zu folgenden Preisen erwerben:
Tageskarte € 21,00 zzgl. € 1,00 Schreibgebühr
Wochenkarte Fließgewässer (5 Fischereitage innerhalb 7 Tagen) € 82,00 zzgl. € 1,00 Schreibgebühr.
Wochenkarte Hintersee (5 Fischereitage frei wählbar innerhalb der Saison) € 82,00 zzgl. € 1,00 Schreibgebühr
Pro Tag und Gewässerstrecke kann nur ein Erlaubnisschein verwendet werden.
Die Fischereiordnung, gültig ab 2012, können Sie hier herunterladen.
Mindestmaße:
Bach- und Regenbogenforelle: 28 cm
Bach- und Seesaibling: 26 cm
Äsche: 45 cm - im Hintersee ganzjährig geschont
Aalrutte: 30 cm
Bedingungen:
Saison:
- Hintersee ab 15. März (bis 22.April nur mit der Hegene) bis 30. September.
- Fließgewässer Königsseer- und Berchtesgadener Ache ab 16. April bis 30. September.
- Fließgewässer Ramsauer Ache ab 16. April. bis 30. September.
- Bischofswieser Ache - Nur für Mitglieder.
Die Saisontermine der Mitglieder des Fischereivereins weichen in einigen Gewässern und Strecken ab!
Fischzeiten vom Tagesanbruch (frühestens 5 Uhr) bis Einbruch der Dunkelheit (spätestens 21.45 Uhr).