Staatlicher Fischereischein

Formelle Voraussetzung, um in einem bayerischen Gewässer, ob groß oder klein, mit der Handangel fischen zu dürfen ist der staatliche Fischereischein. Diesen können Sie nach bestandener Fischerprüfung bei der jeweiligen Gemeinde-/ Stadtverwaltung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen. Er wird als Fischereischein auf Lebenszeit gegen eine Gebühr von € 35,- ausgestellt.

 

Fischereiabgabe
Mit dem Erwerb des Fischereischeins ist die Entrichtung der Fischereiabgabe verbunden. Diese kann wahlweise für jeweils 5 Jahre oder ebenfalls lebenslang entrichtet werden. Die Kosten betragen für 5 Jahre € 40,-. Bei einmaliger Zahlung ist die Höhe, gestaffelt nach dem Lebensalter,

Alter bei Zahlung
Betrag in €
14-22 300
23-27 288
28-32 256
33-37 224
38-42 192
43-47 160
48-52 128
53-57 96
58-62 64
63-67 32
ab 68 --

 

Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr gibt es den Jugendfischereischein. Hierfür ist keine Prüfung erforderlich. Der Inhaber darf jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zum Fischen gehen. Der Jugendfischereischein kostet € 5,-. Die Fischereiabgabe beträgt für die gesamte Geltungsdauer € 10,-.

 

Staatliche Fischerprüfung
Um einen staatlichen Fischereischein erwerben zu können, müssen Sie zuerst die staatliche Fischerprüfung erfolgreich ablegen. -> Fischerprüfung Hierfür ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges Pflicht. Dieser wird landesweit meist von Fischereiverbänden und örtlichen Fischereivereinen angeboten. Die Liste der angebotenen Kurse finden Sie im Internet unter: http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/index.php

Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung im Raum BGL

Die erforderliche Fischer- und Sachkundeprüfung kann mit Vollendung des zwölften Lebensjahres abgelegt werden.

Nähere Informationen erteilen Ausbilder Christian Fries oder Hannah Fries, E-Mail: schriftfuehrer@fischereiverein-berchtesgaden.de .

 

Erlaubnisschein
Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für jedes Gewässer einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten. Die Zahl der Erlaubnisscheine für ein Fischereirecht orientiert sich an der Ertragsfähigkeit des Gewässers. Dies schützt die natürliche Fischfauna. Als Mitglied in einem Fischereiverein erhalten Sie einen Erlaubnisschein in der Regel für die Vereinsgewässer. An vielen, vor allem größeren Gewässern, können Sie auch Tageserlaubnisscheine erwerben.

Urlauber aus dem In- und Ausland

Sonderbestimmungen für Urlauber aus dem In- und Ausland - Gastangler/Urlauber
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein.


Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung, wenn sie die Befugnis zur selbständigen Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft machen, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 € erwerben.

 

Fischereigesetze Bayern EXTERNER LINK -- Siehe auch Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG, §2 ff) .

 

LFV Bayern EXTERNER LINK

Angeln für Geflüchtete - Landesfischereiverband Bayern (lfvbayern.de)

 

SIMFISCH.de EXTERNER LINK

Angeln für Ukrainische Flüchtlinge