Formelle Voraussetzung, um in einem bayerischen Gewässer, ob groß oder klein, mit der Handangel fischen zu dürfen ist der staatliche Fischereischein. Diesen können Sie nach bestandener Fischerprüfung bei der jeweiligen Gemeinde-/ Stadtverwaltung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen. Er wird als Fischereischein auf Lebenszeit gegen eine Gebühr von € 35,- ausgestellt.
Fischereiabgabe
Mit dem Erwerb des Fischereischeins ist die Entrichtung der Fischereiabgabe verbunden. Diese kann wahlweise für jeweils 5 Jahre oder ebenfalls lebenslang
entrichtet werden. Die Kosten betragen für 5 Jahre € 40,-. Bei einmaliger Zahlung ist die Höhe, gestaffelt nach dem Lebensalter. Mehr..
Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr gibt es den Jugendfischereischein. Hierfür ist keine Prüfung
erforderlich. Der Inhaber darf jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zum Fischen gehen. Der Jugendfischereischein kostet € 5,-. Die
Fischereiabgabe beträgt für die gesamte Geltungsdauer € 10,-.
Mehr Infos: https://fischer-jugend.de/noch-fragen/angeln-kinder-und-jugendliche-bayern-faq
Staatliche Fischerprüfung
Um einen staatlichen Fischereischein erwerben zu können, müssen Sie zuerst die staatliche Fischerprüfung erfolgreich ablegen. -> Fischerprüfung Hierfür ist der Besuch eines
Vorbereitungslehrganges Pflicht. Dieser wird landesweit meist von Fischereiverbänden und örtlichen Fischereivereinen angeboten.
Die Liste der angebotenen Kurse finden Sie im Internet unter: http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/index.php
Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung im Raum BGL
Die erforderliche Fischer- und Sachkundeprüfung kann mit Vollendung des zwölften Lebensjahres abgelegt werden.
Nähere Informationen erteilen Ausbilder Christian Fries oder Hannah Fries, E-Mail: schriftfuehrer@fischereiverein-berchtesgaden.de .
Erlaubnisschein
Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für jedes Gewässer einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten. Die Zahl der Erlaubnisscheine für ein Fischereirecht orientiert
sich an der Ertragsfähigkeit des Gewässers. Dies schützt die natürliche Fischfauna. Als Mitglied in einem Fischereiverein erhalten Sie einen Erlaubnisschein in der Regel für die Vereinsgewässer.
An vielen, vor allem größeren Gewässern, können Sie auch Tageserlaubnisscheine erwerben.
Gäste aus anderen deutschen Bundesländern
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen deutschen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes.
Ausländische Urlauber
können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung (wo die Fischerei überwiegend ausgeführt wird), wenn sie die Befugnis zur selbständigen Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft machen, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 € = Fischereiabgabe erwerben.
Sie benötigen für die Beantragung:
- ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- 2 aktuelle Passbilder
Bitte beachten Sie unbedingt die Öffnungszeiten der Gemeinde Berchtesgaden:
Montag - Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 17:00 Uhr
Fischereigesetze Bayern EXTERNER LINK -- Siehe auch Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG, §2 ff) .
LFV Bayern EXTERNER LINK
Angeln für Geflüchtete - Landesfischereiverband Bayern (lfvbayern.de)
SIMFISCH.de EXTERNER LINK
Angeln für Ukrainische Flüchtlinge